Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht



Ein Schwerpunkt in der Kanzlei ist seit jeher das Immobilienrecht. Aufgrund der frühen Spezialisierung im Wohnungseigentumsrecht und wegen des Schwerpunkts des Notariats auf Immobilienkaufverträge, bleibt es nicht aus, dass es immer wieder zu Fällen kommt, bei denen Bau- bzw. Architektenrecht eine wesentliche Rolle einnimmt. Die jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Immobilienrechts in diesen Bereichen kommt Ihnen auch bei der Gestaltung von Verträgen zugute. Umgekehrt helfen die Erfahrungen aus dem Notariat dabei, die Fallen zu erkennen, in die Sie als Bauherr hineintreten oder bereits hineingetreten sind.


Sie sind Bauträger und können nicht mehr nachvollziehen, was der Bauherr noch alles von Ihnen verlangt oder haben als Architekt gute Arbeit abgeliefert und werden nicht bezahlt? Auch hier helfen wir gerne weiter.


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