Rechtsanwalt und Notar

Dr. Christian Grote



Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Grote wurde im Jahr 1973 in Marburg an der Lahn geboren. Auf dem Weg zum Abitur besuchte er unter anderem eine Schule in Australien. Nach dem Studium in Kiel promovierte er in mit einem strafrechtlichen Thema. Im Jahr 2004 erhielt er sowohl den Grad des Diplom-Juristen als auch die Doktorwürde.


Ebenfalls 2004 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 2005 ist er zudem von der Kammer zur rechtsanwaltlichen Gütestelle zugelassen worden.


Im Jahr 2008 erwarb er den Fachanwalt im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im gleichen Jahr wurde auch der Kurs für den Fachanwalt im Strafrecht erfolgreich abgelegt.


Nachdem Herr Dr. Grote zunächst seit 2004 eine eigene Kanzlei in Grömitz führte und sich 2013 zu einer Sozietät mit der Kanzlei Both-Michaelis-Both zusammenschloss, wechselte er 2014 endgültig nach Oldenburg in die Kanzlei in der Platanenallee.


Neben seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit war er unter anderem auch als Geschäftsführer der mobile Inkasso GmbH tätig, wodurch er seine Kenntnisse im Forderungsmanagement vertiefte.


Nach dem Tod des Notars Peter Kleingarn in Heiligenhafen wurde er von der Notarkammer zum Verwalter des Notariats bestimmt. Im Jahr 2018 wurde er zum Notar bestellt. Nachdem er aufgrund des Todes des Kollegen Lothar Teschke in Heiligenhafen auch die Verwaltung von dessen Kanzlei übernahm, löste sich Herr Dr. Grote aus der Sozietät in Oldenburg heraus und übernahm im Jahr 2019 die Kanzlei in Heiligenhafen allein.


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